Politik

Im Jahr 2020 hat die Beratung der vor langem angekündigten und vorbereiteten Kostendämpfungsmassnahmen des Departements des Innern begonnen: die Kostendämpfungspakete I und II sowie die Differenzbereinigung in der Vorlage über die Zulassung der Leistungserbringer und die Tarifrevision.

Kostendämpfungspaket I, Teil 1 − Tarifmassnahmen

Im Anschluss an die Hearings zu Jahresbeginn, an denen die FMH ihren Standpunkt eingebracht hat, ist das erste Kostendämpfungspaket aufgeteilt worden. Teil 1 umfasst die eigentlichen Tarifmassnahmen, Teil 2 die Massnahmen der Tarifpartner zur Steuerung der Kosten, ein Vorläufer der Zielvorgabe für das Kostenwachstum, welcher auch degressive Tarife vorsieht sowie ein neues Preisfestlegungskonzept für Generika und patentabgelaufene Originalpräparate.

In der Debatte über neue gesetzliche Regeln für ambulante Pauschalen, die ambulante Tariforganisation und den Experimentierartikel ging es um die Frage, ob der staatliche Einfluss zulasten der Autonomie der Tarifpartner ausgedehnt werden soll. Die neue Gesundheitskommission des Nationalrates hat zusätzliche Kompetenzen der Verwaltung favorisiert, während der Ständerat eher Verständnis für die Anliegen der Akteure im Gesundheitswesen gehabt hat. Im Berichtsjahr 2020 sind noch keine definitiven Entscheide gefällt worden.

Kostendämpfungspaket I, Teil 2 − Massnahmen zur Steuerung der Kosten

In der Sondersession des Nationalrates Ende Oktober 2020 ist im Rahmen der Debatte über Massnahmen, welche im Zusammenhang mit Zielvorgaben und Globalbudgets stehen, ein erster wichtiger Entscheid gefällt worden. Ein KVG-Artikel, welcher Massnahmen zur Steuerung der Kosten vorsah und namentlich degressive Tarife postulierte, ist mit 91 gegen 90 Stimmen ersatzlos gestrichen worden. Die Massnahmen der Tarifpartner zur Steuerung der Kosten werden in der Botschaft für das Kostendämpfungspaket 1 als eine Umsetzung der Zielvorgabe dargestellt. Die Beschlussfassung wird voraussichtlich 2021 stattfinden.

Kostendämpfungspaket II − Zielvorgaben / Einsetzen von Erstberatungsstellen

Der Bundesrat hat am 19. August 2020 ein zweites Kostendämpfungspaket in die Vernehmlassung geschickt. Das Paket umfasst neun Massnahmen, wobei jene zwei Massnahmen, welche die Ärzteschaft am meisten tangieren, die relevantesten dieses zweiten Pakets sind. Es handelt sich um die Zielvorgabe für das Kostenwachstum und die Erstberatungsstelle. Die FMH hat sich in ihrer Vernehmlassung deutlich gegen diese beiden Massnahmen ausgesprochen. Und sie hat ein Gutachten zur Prüfung der Verfassungskonformität von Massnahmen wie die Zielvorgabe für das Kostenwachstum in der obligatorischen Krankenversicherung, wie degressive Tarife oder wie das Globalbudget in Auftrag gegeben. Der Befund von Prof. Dr. iur. Ueli Kieser, Zürich, ist eindeutig. Die entsprechenden Massnahmen können mit einem Versicherungssystem nach Art. 117 BV nicht in Übereinstimmung gebracht werden.

Zulassungssteuerung

Die neuen Zulassungsregeln für Leistungserbringer wurden vom Parlament am 19. Juni 2020 verabschiedet. Der FMH ist es gelungen, in der Differenzbereinigung Inhaber der Schweizer Matur vom Nachweis der Spracherfordernisse zu entbinden. Ausserdem wurden die von der FMH vorgeschlagenen beiden Qualitätskriterien übernommen. Leistungserbringer müssen mindestens drei Jahre im beantragten Fachgebiet an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben. Und sie weisen die in ihrer Tätigkeitsregion notwendige Sprachkompetenz mittels einer in der Schweiz abgelegten Sprachprüfung nach. Die Lockerung des Vertragszwangs erwies sich als nicht mehrheitsfähig, und die Regelung zur Einführung von Höchstzahlen wurde abgeschwächt.

Tarifrevision

Das harzige Verfahren zur Genehmigung des TARDOC durch den Bundesrat zog sich über das ganze Berichtsjahr. Nach der Einreichung der revidierten ambulanten Tarifstruktur am 12. Juli 2019 stellte sich der Bundesrat Ende 2019 auf den Standpunkt, dass er aus formalen Gründen keine Genehmigung vornehmen könne. Einen wichtigen Schritt haben die FMH und curafutura im Juni 2020 mit der Nachreichung zum TARDOC unternommen und damit die vom Bundesrat beanstandeten Mängel behoben. Zum einen einigten sich die FMH und curafutura auf ein gemeinsames Konzept zur Umsetzung der kostenneutralen Einführung. Zum anderen vereinigt der TARDOC mit dem Beitritt von Swica die Mehrheit der Versicherten. Zudem gelang es, für das Präsidium der ats-tms AG Alt-Ständerat Joachim Eder zu gewinnen. Das BAG reagierte am 20. November auf die Nachreichung mit einem Prüfbericht mit Empfehlungen zur Erzielung der Genehmigungsfähigkeit. Die Tarifpartner begannen mit der Prüfung, wie und wann welche Empfehlungen umgesetzt werden. Sie gehen davon aus, dass der TARDOC vom Bundesrat per 1. Januar 2022 genehmigt werden kann.

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